Ansprechpartner: Claus Kratzer,Jens Rasmussen
Das Versicherungsvertragsrecht regelt das zwischen Versicherungsnehmer und seinen Versicherungsgesellschaften bestehende Vertragsverhältnis. Hier beraten wir insbesondere zu Fragen im Zusammenhang mit Personen- und Sachversicherungen wie z.B. Lebensversicherungen, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Fahrzeug-, Gebäude- und Hausratversicherungen.
Nicht in unser Arbeitsfeld fallen Versicherungen mit Bezug zum Sozialrecht, also alle Arten von gesetzlichen und nicht vertraglichen Versicherungen, wie Sozialversicherungen sowie die gesetzliche Rentenversicherung.