Kratzer & Partner Rechtsanwälte
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Versicherungsvertragsrecht

Ansprechpartner: Claus Kratzer,Jens Rasmussen

Das Versicherungsvertragsrecht regelt das zwischen Versicherungsnehmer und seinen Versicherungsgesellschaften bestehende Vertragsverhältnis. Hier beraten wir insbesondere zu Fragen im Zusammenhang mit Personen- und Sachversicherungen wie z.B. Lebensversicherungen, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Fahrzeug-, Gebäude- und Hausratversicherungen.

Nicht in unser Arbeitsfeld fallen Versicherungen mit Bezug zum Sozialrecht, also alle Arten von gesetzlichen und nicht vertraglichen Versicherungen, wie Sozialversicherungen sowie die gesetzliche Rentenversicherung.