Kratzer & Partner Rechtsanwälte
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Arbeitsrecht – Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ansprechpartner: Rudolf F. Kratzer

Wir sind für Sie in der Region München und Starnberg aktiv.

Unsere Anwaltskanzlei vertritt in der Region München und Starnberg sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, gerichtlich und außergerichtlich in sämtlichen Bereichen des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Unser Anwalt berät Sie z. B. bei der der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei rechtlichen Problemen im Arbeitsverhältnis, insbesondere in Zusammenhang mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen.

Über die Beratung hinaus sind wir auch Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zum kollektiven Arbeitsrecht, d.h. Rechtsbeziehungen z.B. zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder Tarifvertragsparteien.

In diesem Bereich ist Rechtsanwalt Rudolf Kratzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihr Ansprechpartner. Zu seinen Schwerpunkten gehören: 

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Anderungskündigung
  • Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
  • Reaktion bei Abmahnung
  • Aufhebungsverträge
  • Aushandlung der Abfindung
  • Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere Aushandlung bestimmter Vertragskonditionen

Selbstverständlich erstreckt sich die Beratung durch unseren Rechtsanwalt auch auf sämtliche Sonderschutzrechte z.B. für die Zeit einer Schwangerschaft, Elternzeit, im Ausbildungsverhältnis und beim Bestehen einer Behinderung. Immer achten wir darauf, die individuellen Aspekte Ihrer Situation einzubeziehen und daran angepasste Lösungen zu finden.

Rechtliche Auseinandersetzungen im Kündigungsfall

Kündigungen, sowohl ordentliche als auch fristlose, gehören zu den häufigsten Rechtsberatungsfällen innerhalb des Arbeitsrechts. Im Fall der Arbeitgeberkündigung steht die Überprüfung der formalen und inhaltlichen Voraussetzungen im Fokus. Bei uns erhalten Sie eine professionelle Vertretung durch einen fachkundigen Anwalt im gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren. Hier kann das Ziel je nach Sach- und Interessenlage entweder der Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Einigung auf eine Abfindung sein.

Schnelle Hilfe bei arbeitsrechtlichen

Fällen Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen erfordern eine schnelle Reaktion, weil oftmals kurze Fristen zu beachten sind. So müssen Sie bspw. die Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen. Unsere Kanzlei garantiert Ihnen neben dem erforderlichen Know-how kurzfristige Beratungstermine sowie eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens.

Kratzer und Partner Rechtsanwälte - Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht in der Region München und Starnberg