Kratzer & Partner Rechtsanwälte
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Düsseldorfer Tabelle zum Unterhalt mit Link

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von unterhaltsberechtigten Kindern.

Sie beruhen auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Die Tabelle hat keinen Gesetzescharakter und ist für Gerichte nicht bindend, wird aber weit überwiegend zur Bemesseung herangezogen.

Sie wird üblicherweise jährlich zum Jahresbeginn aktualisiert. Ein Blick darauf kann Ihnen zumindest Anhaltspunkte über die Höhe eines etwaigen Unterhalsanspruches vermitteln. Die genaue Berechnung bedarf der Berücksichtigung vielfacher und individueller Faktoren. In den meisten Fällen, ist vom angegebenen Betrag das hälftige Kindergeld - das den Eltern grds. hälftig zusteht - noch abzuziehen. Die sich dann ergebenden "Zahlbeträge" sind als Anhang zur Tabelle unten zusätzlich ausgewiesen.

Die jeweiligen Tabellen finden Sie auf der Homepage des OLG Düsseldorf unter

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/