Kratzer & Partner Rechtsanwälte
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Familienrecht - Ehevertrag, Sorgerecht, Scheidung...

Ansprechpartner: Franz Chr. Simon, Rudolf F. Kratzer.

Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Fragen des Familienrechts.

Wir unterstützen Sie im Vorfeld einer Eheschließung durch Beratung der rechtlichen Folgen und besprechen mit Ihnen, ob ggf. ein Ehevertrag sinnvoll ist. Dabei gehen wir selbstverständlich auch auf die erbrechtilchen Konsequenzen und Schnittstellen ein. Wir sind Ihnen bei der Entwicklung eines individuell auf Ihre Bedürfnisse angepassten Vertrages behilflich.

Wir vertreten Sie in Scheidungsauseinadersetzungen mit allen dabei auftauchenden Problemen wie z.B. Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung (häufig Zugewinnausgleich), Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanrechten), Sorgerecht oder Aufenthalsbestimmungsrecht für Ihre Kinder.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Franz Chr. Simon und Rudolf Kratzer, beide Fachanwalt für Familienrecht.

Familienrecht – Was ist das?

Das Familienrecht regelt das Verhältnis z.B. durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft aber auch anderweitig durch gesetzliche Vertretungsregelungen verbundene Personen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Die Beschreibung macht deutlich, dass Familienrecht so gut wie jeden betrifft, denn kaum jemand unterhält keine zwischenmenschlichen Beziehungen. Und kaum jemand wird behaupten, dass da immer alles reibungslos verläuft.

Was das Familienrecht regelt

Familiäre Streitigkeiten lassen sich häufig nicht ohne professionelle Hilfe lösen. Gerade im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stellen sich viele Fragen, die für die materiellen Folgen der Beteiligten von erheblicher Bedeutung sind, wie zum Beispiel:

  • wie geht man mit gemeinsamen Schulden um?
  • Wie viel Unterhalt steht dem wirtschaftlich schlechter gestellten Partner zu?
  • wie lange sind Eheleute berechtigt, die Steuervorteile des Ehegattensplittings in Anspruch zu nehmen?
  • welche Altersvorsorgeanwartschaften (spätere Rentenansprüche) sind von einem Ehegatten auf den anderen zu übertragen?

Insbesondere auch Fragen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht für gemeinsame Kinder spielen eine zentrale Rolle.

  • Bei wem wird das Kind bzw. werden die Kinder nach der Scheidung leben?
  • Welche Umgangsrechte hat der andere Elternteil?
  • Wie werden durch die Eltern Entscheidungen getroffen, die das Leben des Kindes betreffen (Umzug, Schulbesuch etc.)?

Selbst wenn zu Beginn einer Beziehung kaum jemand an eine Trennung denken möchte, viele der genannten Themen lassen sich rechtzeitig zum Beispiel durch einen Ehevertrag regeln, dessen Rahmenbedingungen ebenfalls das Familienrecht regelt. Fühlt sich keiner der Partner dadurch übervorteilt, erhöht dies im Falle einer späteren Trennung und Scheidung die Chancen für eine kostengünstigere außergerichtliche Einigung. Ganz zu schweigen davon, dass die üblicherweise mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung einhergehenden emotionalen Belastungen, die sich regelmäßig auch auf vorhandene Kinder auswirken, vermieden werden.

Sie sehen, welches Konfliktpotential sich rund um die familiären Beziehungen ergeben kann. Sie sollten deshalb unbedingt frühzeitig auf die Unterstützung eines Spezialisten zurückgreifen. Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten Sie in der Region Starnberg und München gern zu allen Themen und vertreten Sie im Streitfall vor Gericht oder unterstützen Sie bei einer Mediation.

Internationales Familienrecht und familienrechtliche Beziehungen mit nicht verwandten Personen

Ist das Familienrecht schon im „Normalfall“ ein kompliziertes und komplexes Rechtsgebiet, so wird dies noch verstärkt, wenn die Ehe- oder Lebenspartner unterschiedlichen Nationalitäten angehören. Hier ist zunächst zu klären, welches nationale Recht anzuwenden ist und welche Gerichte an welchem Ort zuständig sind. Hierbei sind eine Vielzahl mittlerweile erlassener Europäischer Richtlinien heranzuziehen, die als übergeordnetes Recht gegenüber nationalen Vorschriften vorrangig sind. Insbsondere bei internationalen Anknüpfungspunkten einer familienrechtlichen Auseinandersetzung ist eine frühzeitige kompetente Beratung und Vertretung anuzraten, um nicht schon zu Beginn der Auseinandersetzung nicht wiedergutzumachende Nachteile zu erleiden.