Kratzer & Partner Rechtsanwälte
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Verkehrsunfallrecht

Ansprechpartner: Jens Rasmussen

Verkehrsunfallrecht - Was tun, wenn's "kracht"?

Das Verkehrsunfallrecht regelt alle rechtlichen Angelegenheiten bei einem Verkehrsunfall. Im Mittelpunkt stehen hier die Ansprüche des Geschädigten. Das Verkehrsunfallrecht ist Teil des Verkehrszivilrechts, da es hier um Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern geht.

Das Verkehrsunfallrecht regelt unter anderem:

  • Wer haftet für den Schaden?
  • Wer hat Schuld bzw. trägt die Haftung / wie groß ist die Mitschuld an dem Unfall?
  • In welchem Umfang haften mehrere Beteiligte an einem Unfall?
  • Wofür kann der Geschädigte eine Entschädigung verlangen und in welcher Höhe?

Versicherungen zahlen nur so viel, wie nötig

Als Geschädigte/r können Sie Anspruch auf eine Reihe von Ersatzleistungen für in Folge des Unfalls entstehende Aufwendungen haben, wie die Kosten für den Mietwagen, die Anwaltskosten, Sachverständigengutachten für die Versicherung, steigende Versicherungsprämien. 

Bei einem Personenschaden steht Ihnen ggfs. ein Ausgleich für die Kosten der medizinischen Behandlung, den Verdienstausfall, für Pflege und Rehabilitation zu. Bei tödlichem Ausgang können die Familienangehörigen neben Anspruch auf Übernahme von Beerdigungskosten und die Unterhaltsberechtigten evtl. auch Anspruch auf Unterhaltsleistungen haben. 

Die Aufzählung lässt erahnen, dass die Kosten für den Unfallverursacher auf eine beträchtliche Summe anwachsen können, die seine Haftpflichtversicherung in aller Regel übernimmt. Erfahrungsgemäß zahlt jede Versicherung natürlich nur so viel, wie sie muss und so spielt insbesondere die Frage einer Mithaftung des Geschädigten eine wichtige Rolle. Denn wird einen Mithaftung nachgewiesen, reduziert sich der Anspruch. 

Am Unfallort nichts bestätigen, nichts unterschreiben

Es scheint eine klare Sache: Der Unfallgegner kam aus der Seitenstraße und hat Ihnen die Vorfahrt genommen. Er beharrt aber darauf, dass Sie ihn hätten sehen müssen, wenn Sie in der vorschriftsmäßigen Geschwindigkeit gefahren wären...

Schon dieses kleine Beispiel zeigt, dass die Situation des Unfalls meist nicht eindeutig ist bzw. von beiden Seiten unterschiedlich bewertet wird. Sie sollten deshalb auch im Eifer des Gefechts nichts bestätigen oder unterschreiben, was später gegen Sie ausgelegt werden kann. Treffen Sie vor Ort auch keine mündlichen Vereinbarungen und lassen Sie sich nicht zu Einlassungen gegenüber der Polizei hinreißen! Räumen Sie auf keinen Fall eine Mitschuld ein. Hierdurch können Sie auch Ihren Versicherungsschutz gefährden, da die Versicherung berechtigt ist, die Frage der Haftung selbst zu beurteilen. Auch wird  von Versicherungen gern bereits aus der Betriebsgefahr heraus eine Haftung der Unfallbeteiligten hergeleitet! 

Machen Sie Aufnahmen mit Ihrem Smartphone oder mit einer Kamera, unterlassen Sie es aber, andere Personen zu filmen. Ein solches Video würde vor Gericht nicht als Beweis anerkannt werden! Und schalten Sie möglichst frühzeitig nach dem Unfall zur Prüfung und Durchsetzung all Ihrer Ansprüche einen kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht ein.

Die Versicherungsgesellschaften werden verständlicherweise versuchen, Ihre Ansprüche und die daraus resultierenden Schadensregulierung im Rahmen des Ermessensspielraum so gering wie möglich zu halten. Mit Hilfe der Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsunfallrecht können Sie Ihre Interessen durchzusetzen. Seien Sie auch zurückhaltend bei der Schilderung des Unfallgeschehens gegenüber der hinzugerufenen Polizei. Sollten Sie als (Mit-) Beschuldigter vernommen werden, empfiehlt es sich, die Stellungnahme erst nachzureichen. 

Lassen Sie sich in Sachen des Verkehrsunfallrechts von unseren Experten vertreten!

Rechtsanwalt <link www.kpra.de - internal-link "Jens Rasmussen, Fachanwalt für Verkehrsrecht">Jens Rasmussen, unser Fachanwalt für Verkehrsrecht</link>, unterstützt Sie in der Region München und Starnberg dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen! Um für Sie tätig werden zu können, benötigt er Ihre Vollmacht mit einem Unfallbericht und, insofern bereits vorhanden, die polizeiliche Unfallmitteilung. 

Wir sind für Sie in der Region München und Starnberg aktiv

Sie müssen sicher nicht bei jedem kleinen Blechschaden einen Anwalt einschalten. Bei größeren Schäden, die bei den heutigen Fahrzeugen oftmals auf den ersten Blick gar nicht als solche erkennbar sind, und selbstverständlich bei Personenschäden raten wir dringend zur Unterstützung durch einen Rechtsanwalt! So können Ihnen Entschädigungen zustehen, von denen Sie noch nie gehört haben, die unsere fachkundigen Rechtsanwälte selbstverständlich kennen. Auch können wir vermeiden, dass Sie durch unglückliche Formulierungen bei der Unfallschilderung gegenüber der Polizei oder der Versicherung Ihre Ansprüche mindern. 

Eine wichtige Frage, die sich immer stellt: Wer zahlt den Anwalt?

Wenn die Haftung bei Ihrem Unfallgegner liegt, übernimmt dessen Versicherung die Anwaltskosten. Bei einer Mithaftung übernimmt die gegnerische Versicherung entsprechend dem Haftungsanteil die Kosten für einen Rechtsanwalt. Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, übernimmt – von einer vereinbarten Selbstbeteiligung abgesehen – die Versicherung das Kostenrisiko. Haben Sie keinen solchen Schutz, können Sie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie selbst die anwaltliche Hilfe nicht zahlen können. 

Kratzer und Partner Rechtsanwälte - Ihre Fachanwälte für Verkehrsunfallrecht in der Region München und Starnberg