Kratzer & Partner Rechtsanwälte
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Unternehmenskauf/-Verkauf

Ansprechpartner: Claus Kratzer

Die heutzutage übliche Bezeichnung "Mergers and Acquisitions" (M&A) steht für alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf von Unternehmen und/oder Unternehmensteilen und Fusionen von Unternehmen. Wir beraten Sie insbesondere im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie der Gestaltung von Vertragskonditionen, insbesondere der Gewährleistung und der Garantien.