Kratzer & Partner Rechtsanwälte
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Reiserecht

Ansprechpartner: Jens Rasmussen, Franz Chr. Simon

Das Reiserecht umfasst sowohl das Individual- als auch das Pauschalreiserecht.  Die Rechtsgrundlagen des Reiserechts finden sich neben den Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch zunehmend auch in europäischen Verordnungen und internationalen Abkommen. Das sogenannte Pauschalreiserecht ist in Deutschland gesondert unter den §§ 651a ff. im BGB geregelt.

In Reiserechtsfällen vertreten wir ausschließlich Mandanten auf Veranstalterseite.